Erbschaft & Steuer
Wer unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes?
Im Grunde jeder, der etwas erwirbt bzw. erbt. Ob als Vermächtnisnehmer, als Erbe, als Berechtigter des Pflichtteils oder als Begünstigter einer Verfügung oder Auflage.
In einem solchen Erbschaftsfall klären wir vorerst mit Ihnen persönlich folgende grundsätzliche Fragen:
- Warum ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgeschrieben?
- Wann genau fällt eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an?
- Wie und wann kann man die genaue Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer bestimmen?
- Wie hoch sind in solchen Fällen die Steuerfreibeträge?
- Mit welchen Werten wird übertragenes und ererbtes Vermögen angesetzt?


Struktur & Optimierung
Im nächsten Schritt stehen wir Ihnen kompetent bei folgenden Sachverhalten zur Seite:
- Wir strukturieren und optimieren Ihre Vermögensnachfolge in erbschaftsteuerlicher Hinsicht
- Ihre lebzeitigen Zuwendungen optimieren wir schenkungsteuerrechtlich
- Wir kümmern uns um die korrekte Erstellung und um die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt
- Wir prüfen Ihren Erbschaftsteuerbescheid


